Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Angehörige, infolge des neuen Infektionsschutzgesetzes ergeben sich ab 01.10.2022 folgende Regelungen für Besucher(innen) unserer Einrichtung: Voraussetzungen für einen Besuch: schriftliche oder elektronische Bescheinigung über einen negativen PoC-Antigen-Test (Schnelltest) einer anerkannten Teststelle (z.B. Apotheke, externe Teststation), der nicht älter als 24 Stunden ist schriftliche oder elektronische Bescheinigung … Weiterlesen
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