CURA SeniorenCentrum Bergedorf

Corona-Pandemie: Aktuelle Besuchsregeln, 04.06.20

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Verfügung des Ministeriums wird es Pflegeeinrichtungen rechtlich ermöglicht, Besuchern den Kontakt mit ihren Angehörigen auch in unserer Einrichtung zu gewähren.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Landesregierung zwar Termine, Empfehlungen zur Besuchsermöglichung und einzuhaltender Hygienemaßnahmen herausgegeben hat, es aber für uns materiell oder personell nicht möglich ist, alle Empfehlungen sofort umzusetzen und gleichzeitig einen ausreichenden Schutz für die Gesundheit der Bewohner und Mitarbeiter zu gewährleisten. Wir werden demzufolge nur solche Maßnahmen anbieten, die wir mit gutem Gewissen vertreten können. Die hier beschriebenen Besuchslockerungen gelten nur so lange kein Coronafall im Hause vorhanden ist. In diesem Fall haben wir gegebenenfalls das Besuchskonzept neu zu konzipieren.

Wir beginnen mit der Besuchszeitengewährung ab dem 22.05.2020. Dann sind die notwendigen Vorkehrmaßnahmen abgeschlossen.

Voraussetzungen

Jeder Besucher hat zwingend folgende Voraussetzungen zu erfüllen und auf Anforderung auch nachzuweisen:

  1. Er hat keine Symptome der Krankheit Covid-19 (Husten, Körpertemperatur über 37,5°C, Abgeschlagenheit, Schnupfen, Kopfschmerzen, Atemprobleme,…).
  2. Er garantiert, dass er seines Wissens nach keinen Kontakt zu einer mit Covid-19 infizierten oder verdächtigen Person hat, bzw. der letzte Kontakt mindestens 14 Tage her ist.
  3. Er bringt für den Besuch einen eigenen, medizinischen, sauberen Mund-Nasen-Schutz mit, der nicht vorher in den öffentlichen Verkehrsmitteln benutzt wurde (und dadurch ggf. durchfeuchtet ist). Sollten Sie nicht im Besitz eines Mund- und Nasenschutzes sein, können Sie diesen für 1,- Euro bei uns erwerben.
  4. Die Besuchererklärung (siehe unten) wird unterzeichnet mitgebracht.

Besuchszeiten

  • Montag bis Freitag von 10:00 – 16:00 Uhr
  • Wochenende von 13:00 – 16:00 Uhr
  • Die Besuchszeit ist auf maximal 60 Minuten beschränkt.

Ablauf in der Einrichtung

  1. Besuche müssen telefonisch angekündigt werden. Spontane Besuche sind nicht möglich. Telefonische Anmeldungen laufen ausschließlich über die Einrichtungsleitung und in deren Abwesenheit über die Pflegedienstleitung bzw. eine konkret beauftragte Person zur Besucherkoordination. Die Termine werden Montag bis Freitag von 13:00-14:00 Uhr vergeben. Bitte lassen Sie sich mit den vorgenannten Personen in der beschriebenen Reihenfolge verbinden.
  2. Jeder Bewohner soll Besuch empfangen können. Daher müssen Besuche zunächst auf einmal pro Woche beschränkt werden. Der Abstand von einer Woche sollte auch deshalb gelten, damit man wenigstens die mittlere Inkubationszeit von 5-6 Tagen bei COVID-19 abwarten kann.
  3. Die Besuche müssen auf eine Person pro Besuch beschränkt bleiben.
  4. Die geplanten Besuche werden in einem Besucherbuch eingetragen, damit wir gegebenenfalls im Infektionsfall alle Kontaktpersonen ermitteln und Infektionsketten nachvollziehen können. Deshalb erheben wir Ihre Kontaktdaten, falls uns diese noch nicht vorliegen. Sollten Sie nach einem Besuch Symptome einer COVID-19-Erkrankung oder sogar eine Infektion bestätigt bekommen, bitten wir Sie, uns dies mittzuteilen.
  5. Im Regelfall finden die Besuche in der Cafeteria unseres Hauses statt. Die Besucher melden sich im Eingangsbereich des Hauses an, desinfizieren ihre Hände, übergeben die unterzeichnete Besuchererklärung (siehe unten), werden gegebenenfalls hinsichtlich Ihres Gesundheitszustandes befragt oder gescreent, legen den sauberen Mundschutz an und werden im Rahmen des Infektionsgesetzes über die Hygienevorschriften informiert. Erst danach ist ein Betreten des Außenbereichs/Hauses über die gekennzeichneten Besucherwege gestattet. Auf dem Besucherweg sollte möglichst nichts berührt und keine Personen ohne Mundschutz angesprochen werden. Der Bewohner wird von unseren Pflegekräften in und aus der Besucherzone begleitet.
  6. Das Reichen der Hände, Umarmungen o.ä. ist im Interesse der Gesundheit unserer Bewohner nicht gestattet. Husten- und Niesetikette sind einzuhalten, auch mit Mund-Nasenschutz (in die Armbeuge, nicht in die Hände). Wir richten den Besuchsbereich so ein, dass Sie Abstand halten können. Verändern Sie deshalb nicht die Anordnung der Möbel.
  7. Nach der festgelegten Zeit werden die Besucher vom Personal gebeten, den Besuch zu beenden.
  8. Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter wird sich vor dem Hintergrund der Einhaltung der Hygieneschutzregeln während der gesamten Besuchszeit in Rufweite aufhalten, um die Besucher bei Erfordernis zu unterstützen.
  9. Für Bewohner, die aus gesundheitlichen Gründen den Besuchsbereich nicht aufsuchen können, besteht auch eine Besuchsmöglichkeit. Diese ist im konkreten Fall telefonisch vorab mit der Einrichtungs- bzw. Pflegedienstleitung abzustimmen. Hier sind zusätzliche Hygienemaßnahmen notwendig.
  10. Die Besucher desinfizieren sich die Hände und verlassen über den ausgewiesenen Besucherweg das Gebäude/Gelände.

Darüber hinaus sind seit kurzem auch wieder Spaziergänge mit Ihrer/m Angehörigen möglich. Draussen dürfen bis zu drei Besucher gleichzeitig erscheinen, wobei Kinder unter 14 Jahren generell ausgeschlossen sind. Bitte melden Sie sich vorab telefonisch auf dem Wohnbereich an und beachten bei Ihrem Besuch die Hygieneregeln (Hände desinfizieren, Mundschutz tragen und auf Umarmungen verzichten!).

Ich bitte Sie, im Interesse Ihres Angehörigen und in Ihrem eigenen Interesse, die beschriebenen Bestimmungen in diesen, für uns alle schwierigen Zeiten, zu respektieren. Bei Regelverstößen kann ein erneuter Besuch nicht verantwortet werden.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und – Bleiben Sie gesund!



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