MATERNUS PflegeCentrum Maximilianstift

Was Sie über gesetzliche Betreuung wissen sollten

Teil 8

Gilt die Betreuung für immer?

Eine betroffene Person darf nur so lange betreut werden, wie Sie Hilfe benötigt. Nach spätestens sieben Jahren wird durch das Betreuungsgericht geprüft, ob die Betreuung weiterhin notwendig ist.

Eine Betreuung kann über Jahre, aber auch nur vorübergehend notwendig sein. Etwa nach einem Unfall.



Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *