MATERNUS PflegeCentrum Maximilianstift
Was Sie über gesetzliche Betreuung wissen sollten
Teil 8
Gilt die Betreuung für immer?
Eine betroffene Person darf nur so lange betreut werden, wie Sie Hilfe benötigt. Nach spätestens sieben Jahren wird durch das Betreuungsgericht geprüft, ob die Betreuung weiterhin notwendig ist.
Eine Betreuung kann über Jahre, aber auch nur vorübergehend notwendig sein. Etwa nach einem Unfall.