CURA SeniorenCentrum Heiligenhafen

Pflegestärkungsgesetz – CURA Seniorencentrum Heiligenhafen freut sich über zwei neue „zusätzliche Betreuungskräfte“

Das Jahr 2015 fängt für unsere Bewohnerinnen und Bewohner schon einmal positiv an. Mit Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar freut sich das CURA Seniorencentrum Heiligenhafen über zwei neue Mitarbeiterinnen im Bereich „zusätzliche Betreuungskräfte“. Das bringt den Senioren unserer Einrichtung grundsätzlich erst einmal folgende zwei wichtige Vorteile:

– der Schlüssel von einer Betreuungskraft auf 24 Pflegebedürftige wurde zugunsten der Pflegebedürftigen auf 1:20 verbessert.

– die ergänzenden Betreuungsangebote durch zusätzliche Betreuungskräfte stehen nun allen Pflegebedürftigen offen, bisher waren sie Pflegebedürftigen mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf (z.B. demenziell Erkrankte ) vorbehalten. 

Die „zusätzlichen Betreuungskräfte“ betreuen und begleiten in enger Absprache mit den Pflegeteams Bild Blogz.B. beim gemeinsamen Singen, Lesen, Basteln, Kochen und Backen, Spazierengehen oder dem Besuch von kulturellen Veranstaltungen. Ziel dieser zusätzlichen Betreuung und Aktivierung soll es sein, die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner durch den Alltag zu begleiten und ihnen dadurch mehr Zuwendung und eine höhere Wertschätzung entgegenzubringen. Desweiteren soll ihnen eine höhere Lebensqualität durch mehr Lebensfreude, mehr Austausch mit anderen Menschen, mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und eine bessere Orientierung im Alltag ermöglicht werden.

Wir im CURA Seniorencentrum Heiligenhafen freuen uns, dass unser Team im Bereich „zusätzliche Betreuungskräfte“, welches bisher aus dem Mitarbeiter Herr Schluppner und den Mitarbeiterinnen Frau Strohmeyer und Frau Schmidt bestand, nun um die Mitarbeiterinnen Frau Hundrieser und Frau Habeck bereichert wird.

Das bringt unserem Haus, das aufgrund  baulicher und organisatorischer Voraussetzungen in 4 Wohnbereiche eingeteilt ist, endlich die Möglichkeit jedem Wohnbereich eine „zusätzliche Betreuungskraft“ zuzuteilen und somit eine höhere Bindung zwischen Bewohner und Betreuungskraft zu erreichen, was die Qualität der Betreuungsarbeit erheblich steigern kann.



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