MATERNUS SeniorenCentrum Angelika-Stift

Palliative Pflege im Angelikastift

Geborgenheit und Pflege im Alter

Geborgenheit und Pflege im Alter

Seit Anfang dieses Jahres verfügt das Maternus Seniorencentrum Angelikastift über einen geschützten Bereich, wo Menschen mit unheilbaren oder lebensbedrohlichen Erkrankungszuständen eine besondere Pflege erfahren. Geborgenheit, Schmerzlinderung und die Erfüllung individueller Wünsche stehen dabei im Mittelpunkt der Palliativpflege. „Palliativ“ steht für „umhüllen“ oder „ummanteln“. Vom latainischen „pallium“ dem Mantel abgeleitet, bedeutet das eine schützende und umsorgende Haltung dem Erkrankten und seinen Angehörigen gegenüber. Dementsprechend bieten wir den Angehörigen die Möglichkeit seinem Verwandten in der so schmerzlichen Lebensphase nah zu sein.

Handzettel zur Palliativpflege im Angelikastift Leipzig-Connewitz

Handzettel zur Palliativpflege im Angelikastift Leipzig-Connewitz

Die Palliativpflege wandelt sich meist zur Sterbe begleitenden Pflege und soll bedürfnisorientiert das individuelle Wohlbefinden steigern und in allen Stadien des Leidens und Sterbens Sicherheit und Geborgenheit vermitteln. Dabei wird darauf geachtet, dass der Grundsatz „soviel wie nötig, so wenig wie möglich“ eingehalten wird. Das bedeutet, dass eine Überversorgung oder eine Einschränkung des Betroffenen möglichst vermieden wird. Die Würde des Menschen darf bei allen einzuleitenden medizinischen Maßnahmen nicht angetastet werden. Dafür ist ein geschultes Fachpersonal erforderlich. Seine Aufgabe endet nicht bei der Schmerz- und Symptomlinderung, entlastenden Lagerung und Mundpflege oder mobilisierenden Maßnahmen. Es steht auch an der Seite der Angehörigen mit ihren Verlustängsten und ihrerTrauer. Durch Gesprächsangebote werden sie geradezu ermutigt ihre Emotionen äußern zu können. Natürlich erhalten die Angehörigen auf Wunsch darüber hinaus eine seelsorgerische Begleitung. Im Maternus Seniorencentrum Angelikastift wird die speziell ausgebildete Palliativ-Fachkraft durch geschulte Mitarbeiter auf den Wohnbereichen unterstützt. Die enge Zusammenarbeit mit Hospizen und der ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geben dabei ein weiteres Stück Sicherheit in dieser so wichtigen und aufopferungsvollen Arbeit. Für unsere Bewohner bedeutet das, auch bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes nicht die vertraute Umgebung verlassen zu müssen, sondern gemeinsam mit ihren Vertrauten dem Unvermeidlichen entgegen zu treten und Abschied nehmen zu können. 2007 verabschiedete die Bundesregierung durch das Gesundheitsreformgesetz den gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf Spezialisierte Ambulante Pallitivversorgung und sicherte gleichzeitig mit § 37b SGB V den Bewohnerinnen und Bewohnern in Altenpflegeheimen den Anspruch auf Palliativversorgung zu.



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