MATERNUS SeniorenCentrum Angelika-Stift

Corona-Pandemie: Aktuelle Besuchsregeln ab 02.06.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Verfügung des Ministeriums wird es Pflegeeinrichtungen rechtlich ermöglicht, Besuchern den Kontakt mit ihren Angehörigen auch in unserer Einrichtung zu gewähren.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Landesregierung zwar Termine, Empfehlungen zur Besuchsermöglichung und einzuhaltender Hygienemaßnahmen herausgegeben hat, es aber für uns materiell oder personell nicht möglich ist, alle Empfehlungen sofort umzusetzen und gleichzeitig einen ausreichenden Schutz für die Gesundheit der Bewohner und Mitarbeiter zu gewährleisten. Wir werden demzufolge nur solche Maßnahmen anbieten, die wir mit gutem Gewissen vertreten können. Die hier beschriebenen Besuchslockerungen gelten nur solange kein Coronafall im Hause vorhanden ist. In diesem Fall haben wir gegebenenfalls das Besuchskonzept neu zu konzipieren. Wir beginnen mit der Besuchszeitengewährung ab dem 02.06.2020. Dann sind die notwendigen Vorkehrmaßnahmen abgeschlossen.

Voraussetzungen für einen Besuch:

Jeder Besucher hat zwingend folgende Voraussetzungen zu erfüllen und auf Anforderung auch nachzuweisen:

  1. Er hat keine Symptome der Krankheit Covid-19 (Husten, Körpertemperatur über 37,5°C, Abgeschlagenheit, Schnupfen, Kopfschmerzen, Atemprobleme,…).
  2. Er garantiert, dass er seines Wissens nach keinen Kontakt zu einer mit Covid-19 infizierten oder verdächtigen Person hat, bzw. der letzte Kontakt mindestens 14 Tage her ist.
  3. Er bringt für den Besuch für sich einen eigenen sauberen Mund-Nasen-Schutz mit, der nicht vorher in den öffentlichen Verkehrsmitteln benutzt wurde (und bereits durchfeuchtet ist). Für den zu besuchenden Angehörigen ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz mitzubringen.
  4. Die Besuchererklärung (siehe unten) wird unterzeichnet mitgebracht.

Besuchszeiten

  • Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
  • Die Besuchszeit ist auf maximal 30 Minuten beschränkt.
  • Am Wochenende können derzeit keine Besuche zugelassen werden, da das Personal ausschließlich mit der Pflege und Betreuung befasst ist.

Ablauf in der Einrichtung:

  1. Besuche müssen telefonisch angekündigt werden. Spontane Besuche sind nicht möglich. Telefonische Anmeldungen laufen ausschließlich über die Einrichtungsleitung und in deren Abwesenheit über die Pflegedienstleitung bzw. die Mitarbeiter der Verwaltung zur Besucherkoordination. Bitte lassen Sie sich mit den vorgenannten Personen in der beschriebenen Reihenfolge verbinden.
  2. Jeder Bewohner soll Besuch empfangen können. Daher müssen Besuche zunächst auf einmal pro Woche beschränkt werden. Der Abstand von einer Woche sollte auch deshalb gelten, damit man wenigstens die mittlere Inkubationszeit von 5-6 Tagen bei COVID-19 abwarten kann.
  3. Die Besuche müssen auf eine Person (max. 2 Personen im Freien) pro Besuch beschränkt bleiben.
  4. Die geplanten Besuche werden in einem Besucherbuch eingetragen, damit wir gegebenenfalls im Infektionsfall alle Kontaktpersonen ermitteln und Infektionsketten nachvollziehen können. Deshalb erheben wir Ihre Kontaktdaten, falls uns diese noch nicht vorliegen. Sollten Sie nach einem Besuch Symptome einer COVID-19-Erkrankung oder sogar eine Infektion bestätigt bekommen, bitten wir Sie, uns dies mittzuteilen.
  5. Im Regelfall finden die Besuche im Garten unseres Hauses statt. Die Besucher melden sich im Eingangsbereich des Hauses an, desinfizieren ihre Hände, übergeben die unterzeichnete Besuchererklärung, werden gegebenenfalls hinsichtlich Ihres Gesundheitszustandes befragt oder gescreent, legen den sauberen Mundschutz an und im Rahmen des Infektionsgesetzes über die Hygienevorschriften informiert. Erst danach ist ein Betreten des Außenbereichs/des Hauses über die gekennzeichneten Besucherwege gestattet. Auf dem Besucherweg sollte möglichst nichts berührt und keine Personen ohne Mundschutz angesprochen werden. Der Bewohner wird von unseren Pflegekräften in und aus der Besucherzone begleitet.
  6. Das Reichen der Hände, Umarmungen o.ä. ist im Interesse der Gesundheit unserer Bewohner nicht gestattet. Husten- und Niesetikette sind einzuhalten auch mit Mund-Nasenschutz (in die Armbeuge, nicht in die Hände). Wir richten den Besuchsbereich so ein, dass Sie Abstand halten können. Verändern Sie deshalb nicht die Möbelanordnungen.
  7. Nach der festgelegten Zeit werden die Besucher vom Personal gebeten, den Besuch zu beenden. Bitte achten Sie auch selbst auf die Einhaltung der Besuchszeiten.
  8. Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter wird sich vor dem Hintergrund der Einhaltung der Hygieneschutzregeln während der gesamten Besuchszeit in Rufweite aufhalten, um die Besucher bei Erfordernis zu unterstützen.
  9. Für Bewohner, die aus gesundheitlichen Gründen den Besuchsbereich nicht aufsuchen können, besteht auch eine Besuchsmöglichkeit. Diese ist im konkreten Fall telefonisch vorab mit der Einrichtungs- bzw. Pflegedienstleitung abzustimmen. Hier sind zusätzliche Hygienemaßnahmen notwendig.
  10. Die Besucher desinfizieren sich die Hände und verlassen über den ausgewiesenen Besucherweg das Gebäude/Gelände.

Ich bitte Sie, im Interesse Ihres Angehörigen und in Ihrem eigenen Interesse die beschriebenen Bestimmungen in diesen, für uns alle schwierigen Zeiten, zu respektieren. Bei Regelverstößen kann ein erneuter Besuch nicht verantwortet werden.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und – Bleiben Sie gesund!!



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