MATERNUS SeniorenCentrum Barbara-Uttmann-Stift

Angehörigenabend am 14.11.2016 im Seniorencentrum Barbara-Uttmann-Stift Schönheide

Am 14.11.2016 führte unsere Einrichtungsleiterin, Frau Gabriele Geidel, einen informativen Angehörigenabend zu den grundlegenden Veränderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II durch.

Frau Geidel gab einen Rückblick auf das PSGI und einen Ausblick auf das PSG II.

Sie stellte die fünf Pflegegrade vor und erläuterte die Überleitung von den bestehenden Pflegestufen zu den Pflegegraden. Damit verbunden ist die Einführung einer neuen Begutachtungsrichtlinie zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Neuanträge bei Pflegebedürftigkeit werden ab 01.01.2017 nach den neuen Begutachtungsrichtlinien begutachtet und erhalten als Ergebnis einen der Pflegegrade 1 bis 5. Personen mit bestehender Pflegebedürftigkeit bis 31.12.2016 werden von der bisherigen Pflegestufe in einen Pflegegrad übergeleitet. Es findet keine erneute Begutachtung statt. Die Überleitung erfolgt automatisch durch die Pflegekassen.

Neu ab 01.01.2017 ist maßgeblich das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Funktionsstörungen in den folgenden sechs Bereichen, die sich auf die in den Bereichen angegebenen Aktivitäten und Fähigkeiten beziehen:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Mit der Einführung der fünf Pflegegrade wird zum 01.01.2017 der „einheitliche Eigenanteil“ in vollstationären Einrichtungen eingeführt. Der Eigenanteil an den Heimkosten ist fortan in jedem Pflegegrad gleich und steigt nicht mehr bei zunehmender Pflegebedürftigkeit. „Einheitlich“ bedeutet also, dass in jedem Pflegegrad der gleiche Eigenanteil zu zahlen ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Pflegeeinrichtungen das gleiche Entgelt berechnen. Bestehende Heimverträge vor dem 01.01.2017 haben einen Bestandsschutz.

Die Einrichtungsleiterin, Gabriele Geidel, verweist an alle Angehörigen und Betreuer, unbedingt die von den Pflegekassen zugesandten neuen Bescheide, dem Verwaltungsbereich in der Pflegeeinrichtung zukommen zu lassen.

 



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