Aktuelle Besuchsregelungen ab 01.12.2021
Mit diesem Eintrag möchten wir Sie über die Neuerungen bezüglich der Besuchsregeln im Angelikastift informieren.
Grundlage bildet die überarbeitete Corona-Schutzverordnung vom 05.11.2021 und Notfallverordnung vom 19.11.2021.
Für alle Besucher/innen gilt folgendes:
1. Unsere geimpften oder Corona genesenen Bewohner/innen können mit einem tagesaktuellen, negativen Corona Schnelltest des Besuchers, von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und am Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr besucht werden. Dieser Besuch darf auch auf dem Zimmer stattfinden, sofern in einem Doppelzimmer beide Bewohner/innen und /oder geimpft oder genesen sind.
Dieses bitten wir im Vorfeld einmalig telefonisch abzuklären und diesen Nachweis einmal im Original vorzuweisen.
Für Besucher/-innen, denen es nicht möglich ist ein tagesaktuelles Testergebnis von außen mitzubringen bieten wir an, dass
–> am Dienstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
–> Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr ein Test durch die Einrichtung erfolgen kann.
2. Angehörige bzw. Besucher/-innen, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen oder genesen sind, müssen über die Verwaltung einen Besuchstermin ausmachen. Dieser Besuch findet ausschließlich montags, mittwochs oder freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Hierfür wird ein gesonderter Raum vorgehalten, um dies gewährleisten zu können.
- Am Wochenende bitte wir Sie ebenso dies vorher telefonisch auf dem Wohnbereich anzumelden. Die Besuchszeit begrenzt sich an beiden Tagen auf 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
- Das konsequente Tragen einer FFP2- Maske ist weiterhin erforderlich. In der gesamten Einrichtung gilt 2 G-Plus.
Sollten Sie Fragen bezüglich der neuen Besucherregelung haben, so rufen Sie uns an.
Vielen Dank, Ihr Team des Angelika-Stifts