AKTUELLE BESUCHSREGELN!
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Angehörige,
aufgrund der derzeitigen Infektionslage und zum Schutz der Bewohner erhielten aktuell alle Einrichtungen der CURA-Unternehmensgruppe eine neue Anweisung bezüglich der Besuchsregeln.
Demzufolge ergeben sich ab dem 18.11.2021 folgende Änderungen:
Alle Besucher (auch Kinder unter 18 Jahren!) und externe Dienstleister, ob geimpft, genesen oder ungeimpft, müssen einen aktuellen Testnachweis vorweisen, um die Einrichtung betreten zu können. Dies bedeutet:
- Schriftliche oder elektronische Bescheinigung eines negativen PoC-Antigentests (Schnelltest) einer anerkannten Teststelle (z.B. Apotheke, externe Teststation), der nicht älter als 24 Stunden ist.
- Schriftliche oder elektronische Bescheinigung eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen PoC-Antigen-Test an unserer Teststation an folgenden Tagen durchführen zu lassen:
Dienstags 09.15 – 16.00 Uhr
Freitags 09.15 – 16.00 Uhr
Die Durchführung von SELBSTESTS wird nicht anerkannt!
Alle Besucher sind zudem verpflichtet, in der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen. Diese Maske darf im Bewohnerzimmer abgenommen werden, wenn der besuchte Bewohner bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten hat oder innerhalb der letzten 6 Monate genesen ist. Ansonsten ist dort mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
Wie gehabt erfolgt vor jedem Besuch der ANWESENHEITSNACHWEIS mit Registrierung Ihrer Kontaktdaten am Empfang.
Ihr CURA-Team